Förderung für Wärmepumpen - Haus Der Techniker

Förderung für Wärmepumpen

Zuschüsse der BAFA-Förderung für Wärmepumpen

 

Selbstnutzende Eigentümer

Grundförderung 30 %
Effizienz-Bonus 5 %
Insgesamt 35 %

Weitere Förderungen

Klimageschwindigkeits-Bonus bis 20 %
Einkommens-Bonus bis 30 %

 

Maximale Förderung – 70 %

 
 

Das bedeutet, bei der Installation einer Erdwärmepumpe in einem neugebauten Einfamilienhaus erhalten Sie 30 % der notwendigen Kosten. Das ist z. B. bei einer Investition von 20.000 € ein Zuschuss in Höhe von 6.000 €.

Ausgaben von der Steuer absetzen

Staatliche Förderung können Sie auch erhalten, wenn Sie die Ausgaben für eine Wärmepumpe in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie machen bis zu 20 % der Aus-gaben für energetische Gebäudesanierungen, z. B. für eine neue Heizung, verteilt auf 3 Jahre steuerlich geltend. Die Obergrenze liegt bei 40.000 €.

Für die steuerliche Förderung bestehen einige Voraussetzungen: Zum einen müssen Sie das Haus selbst bewohnen. Zum anderen muss das Gebäude mindes-tens 10 Jahre alt sein. Ob sich diese Fördervariante für Sie mehr lohnt als ein BAFA-Zuschuss, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Förderung für Solaranlagen

Die Förderungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Auf einen Blick: PV-Förderungen in Sachsen

Ein rascher Umstieg auf Grünstrom und alternative Energieträger ist ein primäres Anliegen der Bundes- und Landesregierung. Davon profitieren sowohl angehende als auch erfahrene Solaranlagenbesitzer.

In Sachsen geschieht dies in erster Linie über das Förderprogramm „Förderrichtlinie Speicher“ der sächsischen Aufbaubank SAB. Gefördert wurden neu errichtete Stromspeicher und Ladesäulen in Verbindung mit Solarstromspeichern.

Durch die hohe Nachfrage waren die Fördermittel in 2022 bereits nach kurzer Zeit restlos ausgeschöpft. Ob es in 2024 zur Neuauflage kommt, bleibt noch abzuwarten.

Die Förderhöhe betrug bei Stromspeichern 500 Euro (als Sockelbetrag) und zusätzlich 200 Euro pro kWh. Auch Wärmespeicher wurden mit 250 Euro pro Kubikmeter Wasseräquivalent nutzbares Speichervolumen gefördert.

Eine Deckelung gab es bei maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer maximalen Fördersumme von 50.000 €

Förderung für Pelletheizung

Wie wird eine Pelletheizung gefördert?

Die Pelletheizung-Förderung durch den Staat ge­schieht auf zwei We­gen: mit Zu­schüs­sen und mit Kre­di­ten.

Zum einen gibt es Zu­schüs­se von bis zu 20 % der Kos­ten vom Bundes­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kontrol­le (BAFA) im Rah­men der Bundes­förde­rung für effi­zien­te Ge­bäu­de (BEG). Wer eine Pellet­hei­zung ein­baut, kann einen Zu­schuss von 10 % der Kos­ten er­hal­ten. Wird dabei eine alte Öl- oder Gas­hei­zung er­setzt, kom­men weite­re 10 % hin­zu. Der Zu­schuss ist auf 12.000 € be­grenzt. Aller­dings müs­sen Sie für die För­de­rung, einige Voraus­set­zun­gen er­fül­len, dazu ge­hö­ren zum Bei­spiel:

Der Fein­staub­aus­stoß der Pellet­hei­zung darf bestimm­te Grenz­wer­te (z. B. 0,04 Gramm Fein­staub pro Kubik­me­ter) nicht über­schrei­ten.
Die Pellet­hei­zung muss mit einer Wärme­pum­pe oder einer Solar­an­la­ge kom­bi­niert wer­den.
Min­des­tens 65 % der Wohn­flä­che müs­sen durch er­neuer­ba­re Ener­gien be­heizt wer­den.

Zum an­de­ren ver­gibt die Kredit­an­stalt für Wieder­auf­bau im Zu­ge der KfW-För­de­rung zins­güns­ti­ge Kre­di­te. Wer ein neues Effi­zienz­haus baut oder kauft oder ein altes Ge­bäu­de zum Effi­zienz­haus um­baut, kann im Rah­men der Pro­gramme KfW 261 und 297 einen Kre­dit von bis zu 150.000 € auf­neh­men. Die KfW-Zin­sen sind güns­tig, än­dern sich aber häu­fig im Zuge der all­ge­mei­nen Markt­schwan­kun­gen. Außer­dem kann im Rahmen einer Sanierung ein Til­gungs­zu­schuss bis zu 45 % bean­tragt wer­den, der die Summe, die Sie zurück­zah­len müs­sen, redu­ziert.

Überblick der Fördermaßnahmen für den Einbau einer Pelletheizung

Pelletheizung-Förderung durch das BAFA Basis-Förderung durch Zuschüsse von 10 % der Kosten, maximal 6.000 € weitere 10 % Zuschuss als Bonus beim Austausch alter Öl- oder Gasheizungeninsgesamt maximal 12.000 € Pelletheizung-Förderung durch die KfW Kredit bis zu 150.000 € günstige Zinsen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % (bei Sanierung alter Gebäude) Laufzeit bis 30 Jahre

Hinzu kommen weitere Förderprogramme einzelner Bundesländer und Gemeinden.