Staatliche Förderungen - Haus Der Techniker

Staatliche Förderungen

35 % bis max. 70 % Wärmepumpen-Förderung bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen

Öl – und Gasheizungen waren über viele Jahre hinweg der Goldstandard für die Beheizung von Wohngebäuden. Durch die Energiewende wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude der Ausbau klimaneutraler Strom – und Heizalternativen sowie die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bezuschusst. Durch staatliche Förderprogramme wird das Um – und Nachrüsten zur Elektrifizierung der Wärmeversorgung und gleichzeitigem Ausbau der regenerativen Stromversorgung gefördert. Für die staatliche Förderung für Wärmepumpen können Sie derzeit mit bis zu 40 % Zuschuss rechnen, sofern Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Haus Der Techniker Fördergeldservice prüfen wir Ihren Antrag, bevor er eingereicht wird, sodass Sie von maximalen Erfolgschancen profitieren können.

Ratgeber Foerderung 2023

Mit Haus Der Techniker wichtige Fördergelder für Ihre Wärmepumpe beantragen lassen

Fördergeldservice Wärmepumpe

Der Staat fördert die Modernisierung der Heizung mit einem Zuschuss von 35 % bis 70 %. Wir stellen die administrative Vorbereitung aller Förderanträge den BAFA-Antrag für Ihrer Wärmepumpe.

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Warum werden Wärmepumpen gefördert?

Um bis 2030 die Klimaziele erreichen zu können, muss die Strom – und Heizversorgung in Deutschland klimafreundlicher werden. Anders als Öl – oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen zu mindestens 65% auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden 25 % zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 40 % möglich.

Was ist die BEG-Förderungen für Wärmepumpen?

Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die beiden Fördergeber BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Wärmepumpen-Förderung als Zuschuss für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über BAFA möglich. Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderung der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.

Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen stehen in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuervorteilen zur Verfügung. Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung.

Technische Fördervoraussetzungen für die BEG-Förderung für Wärmepumpen 2023

Die Gesetzentwürfe der drei BEG-Richtlinien „Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) für 2023 stehen. Weitere, vor allem technische Verschärfungen sollen in den kommenden Jahren sukzessive angepasst und verschärft werden.

Wann sollten Sie die Fördergelder beantragen?

Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von 35% zu max. 70 % einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.