Staatliche Förderungen
35 % bis max. 70 % Wärmepumpen-Förderung bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen
Öl – und Gasheizungen waren über viele Jahre hinweg der Goldstandard für die Beheizung von Wohngebäuden. Durch die Energiewende wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude der Ausbau klimaneutraler Strom – und Heizalternativen sowie die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bezuschusst. Durch staatliche Förderprogramme wird das Um – und Nachrüsten zur Elektrifizierung der Wärmeversorgung und gleichzeitigem Ausbau der regenerativen Stromversorgung gefördert. Für die staatliche Förderung für Wärmepumpen können Sie derzeit mit bis zu 40 % Zuschuss rechnen, sofern Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Haus Der Techniker Fördergeldservice prüfen wir Ihren Antrag, bevor er eingereicht wird, sodass Sie von maximalen Erfolgschancen profitieren können.
Mit Haus Der Techniker wichtige Fördergelder für Ihre Wärmepumpe beantragen lassen
Fördergeldservice Wärmepumpe
Der Staat fördert die Modernisierung der Heizung mit einem Zuschuss von 35 % bis 70 %. Wir stellen die administrative Vorbereitung aller Förderanträge den BAFA-Antrag für Ihrer Wärmepumpe.
Beratung Wärmepumpe
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Kostenlose Förderhotline
Sie haben Fragen zur Förderung für Wärmepumpen, zum BAFA Antrag oder zum Fördergeldservice? Wir sind Mo-Fr von 9-17 Uhr für Sie erreichbar.
Warum werden Wärmepumpen gefördert?
Um bis 2030 die Klimaziele erreichen zu können, muss die Strom – und Heizversorgung in Deutschland klimafreundlicher werden. Anders als Öl – oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen zu mindestens 65% auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden 25 % zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 40 % möglich.
Was ist die BEG-Förderungen für Wärmepumpen?
Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die beiden Fördergeber BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Wärmepumpen-Förderung als Zuschuss für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über BAFA möglich. Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderung der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen stehen in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuervorteilen zur Verfügung. Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung.
Technische Fördervoraussetzungen für die BEG-Förderung für Wärmepumpen 2023
Die Gesetzentwürfe der drei BEG-Richtlinien „Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) für 2023 stehen. Weitere, vor allem technische Verschärfungen sollen in den kommenden Jahren sukzessive angepasst und verschärft werden.
- Es handelt sich um eine Luftwärmepumpe, Wasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe.
- Die Heizsysteme werden zur Beheizung der Räumlichkeiten und optional ergänzend zur Aufbereitung des Warmwassers verwendet. Die Warmwasseraufbereitung ist nicht verpflichtend.
- Der Wärmeerzeuger verfügt über automatisiert netzdienlich aktivier- und betreibbare Schnittstellen, z.B. der Standards SG Ready oder VHP Ready.
- Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz entspricht einem ETAs von min. 81 %, je nach Anlage können auch höhere Werte erforderlich sein.
- Die Wärmepumpen-Förderung gilt nur noch für geeignete Gebäude. Voraussetzung dafür ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7.
- Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden. Heizsysteme müssen für eine Wärmepumpen-Förderung ebenfalls mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.
- Für förderfähige Wärmepumpen mit erneuerbaren Energien (EE-Heizungen) müssen Wohneinheiten nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % mit der erneuerbaren Energie beheizt werden. Die Vorgabe gilt für die Errichtung und Nachrüstung von Wärmepumpenheizungen und Biomasseanlagen, sowie bei der Nachrüstung bivalenter Systeme.
- Zur Vermeidung von über – oder unterdimensionierten Heizungsanlagen muss eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden. Vereinfachungen sind durch eine Leistungsbeschreibung oder über das Bestätigungsformular für Einzelmaßnahmen vom VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft) möglich.
- Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A ist für eine BEG-Förderung von Wärmepumpen nicht mehr zulässig. Das Verfahren B ist verpflichtend und der Nachweis erfolgt gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen.
Wann sollten Sie die Fördergelder beantragen?
Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von 35% zu max. 70 % einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.