Förderung für Wärmepumpen
Zuschüsse der BAFA-Förderung für Wärmepumpen
Selbstnutzende Eigentümer
Grundförderung | 30 % |
Effizienz-Bonus | 5 % |
Insgesamt | 35 % |
Weitere Förderungen
Klimageschwindigkeits-Bonus | bis 20 % |
Einkommens-Bonus | bis 30 % |
Maximale Förderung – 70 %
Das bedeutet, bei der Installation einer Erdwärmepumpe in einem neugebauten Einfamilienhaus erhalten Sie 30 % der notwendigen Kosten. Das ist z. B. bei einer Investition von 20.000 € ein Zuschuss in Höhe von 6.000 €.
Ausgaben von der Steuer absetzen
Staatliche Förderung können Sie auch erhalten, wenn Sie die Ausgaben für eine Wärmepumpe in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie machen bis zu 20 % der Aus-gaben für energetische Gebäudesanierungen, z. B. für eine neue Heizung, verteilt auf 3 Jahre steuerlich geltend. Die Obergrenze liegt bei 40.000 €.
Für die steuerliche Förderung bestehen einige Voraussetzungen: Zum einen müssen Sie das Haus selbst bewohnen. Zum anderen muss das Gebäude mindes-tens 10 Jahre alt sein. Ob sich diese Fördervariante für Sie mehr lohnt als ein BAFA-Zuschuss, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Förderung für Solaranlagen
Die Förderungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Auf einen Blick: PV-Förderungen in Sachsen
Ein rascher Umstieg auf Grünstrom und alternative Energieträger ist ein primäres Anliegen der Bundes- und Landesregierung. Davon profitieren sowohl angehende als auch erfahrene Solaranlagenbesitzer.
In Sachsen geschieht dies in erster Linie über das Förderprogramm „Förderrichtlinie Speicher“ der sächsischen Aufbaubank SAB. Gefördert wurden neu errichtete Stromspeicher und Ladesäulen in Verbindung mit Solarstromspeichern.
Durch die hohe Nachfrage waren die Fördermittel in 2022 bereits nach kurzer Zeit restlos ausgeschöpft. Ob es in 2024 zur Neuauflage kommt, bleibt noch abzuwarten.
Die Förderhöhe betrug bei Stromspeichern 500 Euro (als Sockelbetrag) und zusätzlich 200 Euro pro kWh. Auch Wärmespeicher wurden mit 250 Euro pro Kubikmeter Wasseräquivalent nutzbares Speichervolumen gefördert.
Eine Deckelung gab es bei maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer maximalen Fördersumme von 50.000 €
Förderung für Pelletheizung
Wie wird eine Pelletheizung gefördert?
Die Pelletheizung-Förderung durch den Staat geschieht auf zwei Wegen: mit Zuschüssen und mit Krediten.
Zum einen gibt es Zuschüsse von bis zu 20 % der Kosten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer eine Pelletheizung einbaut, kann einen Zuschuss von 10 % der Kosten erhalten. Wird dabei eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt, kommen weitere 10 % hinzu. Der Zuschuss ist auf 12.000 € begrenzt. Allerdings müssen Sie für die Förderung, einige Voraussetzungen erfüllen, dazu gehören zum Beispiel:
Der Feinstaubausstoß der Pelletheizung darf bestimmte Grenzwerte (z. B. 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter) nicht überschreiten. Die Pelletheizung muss mit einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage kombiniert werden. Mindestens 65 % der Wohnfläche müssen durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Zum anderen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Zuge der KfW-Förderung zinsgünstige Kredite. Wer ein neues Effizienzhaus baut oder kauft oder ein altes Gebäude zum Effizienzhaus umbaut, kann im Rahmen der Programme KfW 261 und 297 einen Kredit von bis zu 150.000 € aufnehmen. Die KfW-Zinsen sind günstig, ändern sich aber häufig im Zuge der allgemeinen Marktschwankungen. Außerdem kann im Rahmen einer Sanierung ein Tilgungszuschuss bis zu 45 % beantragt werden, der die Summe, die Sie zurückzahlen müssen, reduziert.
Überblick der Fördermaßnahmen für den Einbau einer Pelletheizung
Pelletheizung-Förderung durch das BAFA Basis-Förderung durch Zuschüsse von 10 % der Kosten, maximal 6.000 € weitere 10 % Zuschuss als Bonus beim Austausch alter Öl- oder Gasheizungeninsgesamt maximal 12.000 € Pelletheizung-Förderung durch die KfW Kredit bis zu 150.000 € günstige Zinsen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % (bei Sanierung alter Gebäude) Laufzeit bis 30 Jahre
Hinzu kommen weitere Förderprogramme einzelner Bundesländer und Gemeinden.