Wie funktioniert Photovoltaik?
Eine Photovoltaikanlage besteht aus Photovoltaikmodulen, einem Wechselrichter, Zählern und Energieflussreglern. Bei einem Hybrid-Photovoltaikkraftwerk besteht die Möglichkeit, Energie in Akkumulatoren zu speichern.
partly_cloudy_day
Morgens, teilweise bewölkt
Am Morgen oder wenn es teilweise klar ist, kann es sein, dass die Photovoltaikanlage nicht die nötige Strommenge produziert, um den Bedarf des Haushalts zu decken. Der Haushalt kann die fehlende Energie aus dem Stromnetz ergänzen.
sunny
Tageszeit
Tagsüber produziert die Photovoltaikanlage mehr Energie, als der Haushalt verbraucht. Überschüsse werden in einer physischen oder virtuellen Batterie gespeichert und zum Erhitzen von Wasser im Boiler verwendet.
partly_cloudy_night
Bewölkt, nachts
Abends und nachts produziert die Photovoltaikanlage nicht. Die in der Batterie gespeicherte Energie, dann die aus dem Verteilungsnetz stammende Energie sowie die im Warmwasser gespeicherte Energie werden automatisch für den Betrieb des Haushalts genutzt.
Förderprogramm 270 KfW
Erneuerbare Energien Standard
Egal ob Sie schon stolzer Besitzer einer Solaranlage sind und eine Erweiterung planen oder es sich um eine Neuanlage handelt. Von der KfW können Sie Unterstützung in Form von sehr günstigen Krediten und Förderprogrammen erhalten. Ebenso möglich sind eine BAFA Förderung und die Förderungen von Balkonkraftwerken.
- Kredit ab 4,75 % effektivem Jahreszins
- Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
- Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
- Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
- zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe
- Treuhandkonstruktionen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
Zum Angebot der KfW
Einspeisevergütung
- Ist Ihre Solaranlage einmal angeschlossen, bleibt der zum Anmeldezeitpunkt festgelegte Förderungssatz 20 Jahre gleich für Sie. Die Höhe der Einspeisevergütung wird allerdings regelmäßig vom Staat angepasst. Diese sogenannte Degression betrug bis Juli 2022 monatlich 1,4 Prozent. Das heißt, dass die Einspeisevergütung bei einer Inbetriebnahme im Juni 2022 zum Beispiel noch 1,4 Prozent höher war.
- Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie bei der Bundesnetzagentur unter „Fördersätze für Solaranlagen“. Wie sich die Einspeisevergütung in den letzten Monaten vor dem Greifen der EEG-Novelle entwickelt hat, sehen Sie in folgender Tabelle:
Inbetriebnahme
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bis 10 kW
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bis 40 kW
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bis 100 kW
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Januar 2022
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6,83 Cent/kWh
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6,63 Cent/kWh
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5,19 Cent/kWh
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Februar 2022
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6,73 Cent/kWh
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6,53 Cent/kWh
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5,11 Cent/kWh
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März 2022
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6,63 Cent/kWh
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6,44 Cent/kWh
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5,03 Cent/kWh
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April 2022
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6,53 Cent/kWh
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6,34 Cent/kWh
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4,96 Cent/kWh
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Mai 2022
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6,43 Cent/kWh
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6,25 Cent/kWh
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4,88 Cent/kWh
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Juni 2022
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6,34 Cent/kWh
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6,15 Cent/kWh
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4,81 Cent/kWh
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Juli 2022
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6,24 Cent/kWh
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6,06 Cent/kWh
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4,74 Cent/kWh
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Wichtig:
- Die Einspeisevergütung erhalten Sie 20 Jahre lang, nachdem Sie Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb genommen haben. Danach entfällt die EEG-Förderung. Daher ist die Anschaffung eines Solarspeichers besonders wichtig, denn Sie können den Strom nach wie vor selbst nutzen.
- Änderungen durch das EEG 2023
- Mit ihrem Osterpaket hat die Bundesregierung im April 2022 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und damit verbundene Ziele sowie Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien formuliert. Die Vorschläge wurden am 07. Juli 2022 vom Bundestag beschlossen und tags darauf vom Bundesrat gebilligt. Damit ist der Weg für zwei wesentliche Änderungen bei der Einspeisevergütung frei:
- Neue Vergütungssätze bei Überschusseinspeisung
- Wer den erzeugten Solarstrom selbst nutzt und den Überschuss ins Netz einspeist, erhält zukünftig wieder eine höhere Vergütung. Als Vergütungswerte wurden folgende festgelegt:
Anlagengröße
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Vergütungssatz
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bis 10 kW
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8,2 Cent/kWh
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über 10 kW
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7,1 Cent/kWh
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- Bei einer Anlage mit beispielsweise 15 kW Leistung erhalten Sie für die ersten 10 kW eine Vergütung von 8,2 Cent/kWh. Für die verbleibenden 5 kW gilt der Vergütungssatz von 7,1 Cent/kWh. Die Degression soll außerdem bis Beginn des Jahres 2024 ausgesetzt werden. Anschließend ist geplant, die Vergütung halbjährlich um ein Prozent zu senken.
- Mehr Fokus auf Volleinspeisung
- Wer sich dazu entschließt, den gesamten Solarstrom einzuspeisen, soll in Zukunft höher vergütet werden als bei einer bloßen Überschusseinspeisung. Die Vergütungssätze sehen dann folgendermaßen aus:
Anlagengröße
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Vergütungssatz
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bis 10 kW
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13,0 Cent/kWh
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über 10 kW
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10,9 Cent/kWh
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- Hat Ihre Anlage mehr als 10 kW Leistung, gilt der niedrigere Vergütungssatz ebenfalls nur für den Teil der Anlagenleistung, der die 10 kW überschreitet.
- Damit beide Modelle der Einspeisung nutzbar sind, ist es möglich, jeweils eine Anlage zum Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung auf dem Dach zu installieren. Dafür brauchen Sie zwei gesonderte Messeinrichtungen. Außerdem können Sie mit Ihrer Anlage vom einen ins andere Modell wechseln, wenn Sie die dafür nötigen Zähler haben. Die neuen Regelungen und Vergütungssätze treten mit Übernahme ins Amtsblatt des Bundestags in Kraft.
- Wann ist das Einspeisen von Strom sinnvoll?
- Eine Stromeinspeisung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie keinen Stromspeicher haben. Denn ohne Speicher müssten Sie Ihren Solarstrom direkt verbrauchen, um ihn nicht ungenutzt zu lassen. Doch nicht immer benötigen Sie gerade dann den Strom, wenn die Sonne scheint und die Solarmodule auf Hochtouren laufen. Damit er nicht einfach verfällt, können Sie ihn in das öffentliche Stromnetz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Diese ist in den letzten Jahren zwar drastisch gesunken, wurde mit dem EEG 2023 aber zumindest wieder etwas erhöht.
- Besitzen Sie einen Stromspeicher, ist es meist sinnvoller, den Solarstrom selbst zu nutzen. Mit einem Speicher haben Sie die Möglichkeit, Ihren selbst erzeugten Strom auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden und sind somit unabhängiger vom öffentlichen Netzstrom. Unter Betrachtung der sinkenden Einspeisevergütung und der steigenden Netzstrompreise (aktuell etwa 48 Cent je Kilowattstunde) ist das Einsparpotenzial so höher. Ob es sinnvoll ist, eine zusätzliche Anlage zur Volleinspeisung auf dem Dach zu installieren, hängt wiederum davon ab, wie viel Dachfläche Ihnen überhaupt zur Verfügung steht.
Was ist für die Stromeinspeisung nötig?
- Wollen Sie eine Solaranlage installieren und Ihren gewonnenen Solarstrom vollständig oder teilweise ins öffentliche Netz einspeisen, müssen Sie einige Registrierungen und Meldungen vornehmen, um die Einspeisevergütung zu erhalten:
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Bevor Sie Ihre Solaranlage anschließen, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zukünftig müssen die Netzbetreiber dafür Webportale anbieten, über die Sie die nötigen Unterlagen einreichen können. Anschließend erhalten Sie eien schriftliche Anschlusszusage.
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Ist Ihre Anlage in Betrieb, haben Sie einen Monat Zeit, sie über das MaStR bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Für Solarspeicher ist eine eigene Registrierung nötig.
- Meldung bei der Bundesnetzagentur: Einmal im Jahr müssen Sie der Bundesnetzagentur mitteilen, wie viel Solarstrom Sie erzeugt haben und wie hoch Ihr Eigenverbrauch war.
Quelle KfW